ENTSPANNT AN DIE EMO HANNOVER 2023

Fliegen Sie mit STUDER & Swissmem an die EMO 2025 in Hannover

STUDER & Swissmem fliegt Sie an die grösste Werkzeugmaschinen-Messe der Welt! Wir organisieren einen Charter-Flug ab Zürich an die EMO in Hannover und retour.

Die Plätze sind limitiert – reservieren Sie noch heute Ihren Sitz.

Das ist in der Tagesreise vom 24. September 2025 enthalten:

  • Hinflug Zürich – Hannover um 07:30 Uhr
  • Rückflug Hannover – Zürich um 19:30 Uhr
  • Transfer Flughafen Hannover an die Messe und zurück
  • Messeeintritt an die EMO 2025

Ebenfalls organisieren wir einen Bustransfer ab verschiedenen Haltestellen zum Flughafen Zürich und zurück. Preis CHF 40.- pro Person. 

Unschlagbarer Preis:

Tagesausflug für CHF 520.–. Bei Anmeldung bis zum 13. Juni 2025, erhalten Sie einen Sonderpreis von CHF 470.–.

 

Buchen Sie mit diesem Anmeldeformular Ihren Platz bis spätestens am 18. Juli 2025. Bei Fragen steht Ihnen Isabelle Haipt zur Verfügung, +41 44 384 48 72, i.haipt@swissmem.ch.

Anmeldung EMO Flug - Swissmem

Persönliche Daten
Transfer zum Flughafen Zürich
Reisebestimmungen
Bemerkungen
Anmeldung abschliessen

Die Teilnehmerin / der Teilnehmer bestätigt hiermit, die im Zeitpunkt der Reise gültigen Bestimmungen zur Ein- und Ausreise, bzw. zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz vollständig zu erfüllen. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer informiert sich eigenverantwortlich über dannzumal geltende Reisebestimmungen und besorgt eigenverantwortlich die erforderlichen Formalitäten. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, keine ausgewiesene Zielperson von Massnahmen im Rahmen der Sanktionsgesetze des Vereinigten Königreichs, der EU, der USA, der Schweiz und der Vereinten Nationen zu sein und weder in Russland noch Belarus wohnhaft, ansässig oder staatsangehörig zu sein. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer bestätigt ebenfalls, die Transportbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft sowie allgemein die internationalen Flugreise- und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, keine verbotenen oder gefährlichen Gegenstände an Bord oder im Gepäck mitzuführen sowie den Anweisungen des zuständigen Boden- und Bordpersonals Folge zu leisten. Reise- sowie Auslandskrankenschutzversicherung ist Sache der Teilnehmerin / des Teilnehmers.

Leistungsträger, und mithin verantwortlich für die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Reiseleistung, ist die beauftragte Reiseagentur und die ausführende Fluggesellschaft. Kann ein erheblicher Teil der vereinbarten Reiseleistung nicht erbracht werden, trifft STUDER in Zusammenarbeit mit dem Leistungsträger angemessene Vorkehrungen, gehörigen Ersatz zu leisten. Geringfügige Zeitverschiebungen aufgrund operationeller Gegebenheiten sind hinzunehmen. STUDER informiert die Teilnehmerin / den Teilnehmer im Rahmen der Möglichkeiten über frühzeitig angekündigte Flugplanänderungen. Sind diese erheblich, steht der Teilnehmerin / dem Teilnehmer die Preisminderung oder das Rücktrittsrecht zu. Weiterführende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung von STUDER im Falle der Schlechterbringung ist beschränkt auf das Höhere (i) der Summe, die STUDER im Innenverhältnis gegenüber dem Leistungsträger geltend machen und nachweislich einbringen kann und (ii) der vereinbarten Vergütung. Ansprüche auf Ersatz von indirekten und mittelbaren Kosten, entgangene Möglichkeiten und Folgekosten sind in jedem Fall ausgeschlossen.

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